Webdesign

Website-Förderung in NRW: Was es 2026 noch gibt

Für die Erstellung einer Website gibt es in Nordrhein-Westfalen derzeit keinen direkten Zuschuss. Das Landesprogramm Mittelstand Innovativ & Digital schließt die Erstellung von Websites und Onlineshops seit dem 1. Januar 2026 ausdrücklich aus, das Bundesprogramm go-digital nimmt seit Anfang 2025 keine Anträge mehr an. Geld gibt es noch für Beratung und für die Entwicklung digitaler Produkte, die deutlich über eine Firmenwebsite hinausgehen.

Unausgefülltes Antragsformular auf einem Holzschreibtisch, darauf ein Holzstempel, daneben eine orange Büroklammer und eine Tastatur im Anschnitt
Zwei Programme, die in fast jeder Förderübersicht für Websites stehen, nehmen keine Anträge mehr an – eines seit Januar 2025, eines seit Januar 2026.

In den meisten Förderübersichten steht das anders, weil sie aus der Zeit stammen, in der es beide Programme noch gab. Dieser Artikel gibt den Stand von August 2026 wieder: welche Programme in NRW offen sind, wie hoch die Beträge tatsächlich ausfallen und an welcher Stelle sich ein Antrag für einen Betrieb mit Website-Vorhaben überhaupt rechnet.

Was in NRW noch gefördert wird

Offen sind vier Wege, und keiner davon zahlt für die Website selbst. Drei gehören zum Landesprogramm Mittelstand Innovativ & Digital (MID), dessen Neuvorhaben seit Januar 2026 die NRW.BANK betreut; der vierte ist die Beratungsförderung des Bundes. Die Beträge in der Tabelle sind Höchstwerte je Vorhaben – ausgezahlt wird anteilig und erst nach Abschluss.

Bei MID-Digitalisierung kommt eine Hürde dazu, die in Übersichten selten auftaucht: Die Anträge werden monatlich ausgelost. Wer gezogen wird, hat 28 Tage Zeit für die Antragstellung. Ein Zeitplan, der auf diese Förderung baut, ist damit kein Zeitplan.

ProgrammHöchstbetragWofür
Beratungsförderung des Bundes1.750 €Beratung zu Strategie, Organisation und Geschäftsmodell, 50 % der Kosten
MID-Digitalisierung15.000 €Digitale Produkte mit KI, maschinellem Lernen oder AR/VR, 50 % der Kosten
MID-Digitale Sicherheit15.000 €Risikoanalyse, Schulungen und Software für den IT-Grundschutz
MID-Assistent/in48.000 €Einstellung einer Hochschulabsolventin für ein Innovationsvorhaben

Quelle: NRW.BANK: MID-Digitalisierung, Stand 08/2026

Warum es für die Website selbst nichts mehr gibt

Bis Ende 2025 förderte MID-Digitalisierung auch unternehmensinterne Digitalisierungsmaßnahmen, und darunter fiel die Erstellung einer Website oder eines Onlineshops. Mit dem Übergang zur NRW.BANK wurde das Programm neu zugeschnitten. Gefördert werden seit dem 1. Januar 2026 ausschließlich marktgängige digitale Produkte, die auf einer Schlüsseltechnologie aufsetzen: künstliche Intelligenz, maschinelles Lernen, Data-Mining, Echtzeitverarbeitung oder AR/VR. Website- und Shop-Erstellung ist ausdrücklich ausgenommen.

Auf Bundesebene ist die Lage länger klar. go-digital bezuschusste seit 2017 Beratung und Umsetzung rund um digitalisierte Geschäftsprozesse und Online-Marketing und lief zum 31. Dezember 2024 aus; die Richtlinie wurde mit Verweis auf die Haushaltslage nicht verlängert. Ein Nachfolgeprogramm gibt es nicht. Das Bundesministerium verweist auf die Digitalisierungsprogramme der Länder, auf die Mittelstand-Digital-Zentren und auf Kredite der KfW. Die Zentren beraten kostenlos, zahlen aber nichts aus.

Für Sie heißt das: Ein Zuschuss auf die Rechnung Ihrer Agentur ist in Nordrhein-Westfalen aktuell nicht vorgesehen. Was bleibt, ist die Vorstufe.

Quelle: Innovation Beratung Förderung (BMWK): go-digital ausgelaufen, 2025

Beratung ja, Umsetzung nein: 50 Prozent, höchstens 1.750 Euro

Das einzige Programm, das im Umfeld eines Website-Vorhabens realistisch greift, ist die Förderung von Unternehmensberatungen für KMU. Sie übernimmt bei Betriebsstätten in Nordrhein-Westfalen 50 % der Beratungskosten, gerechnet auf eine Bemessungsgrundlage von 3.500 €, also höchstens 1.750 € je Beratung. Die oft zitierten 80 % gelten für Betriebsstätten in den neuen Bundesländern und nicht hier.

Gefördert wird ausschließlich die Beratung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Programmierung, Design und Texte fallen nicht darunter. Brauchbar ist das Programm also für die Vorstufe – Zielgruppe schärfen, Angebotsstruktur ordnen, Geschäftsmodell prüfen –, und diese Arbeit entscheidet erfahrungsgemäß mehr über den Erfolg einer Website als die Frage, wer sie baut. Die Rechnung für den Bau selbst bleibt außen vor.

Zwei formale Punkte entscheiden über den Anspruch. Die beratende Person muss beim BAFA gelistet sein und ein anerkanntes Qualitätszertifikat nachweisen, und der Antrag muss vorliegen, bevor die Beratung beginnt. Wer zuerst berät und dann beantragt, bekommt nichts.

So läuft die Beratungsförderung ab

  1. Berater prüfenBeim BAFA gelistet und zertifiziert? Sonst kein Anspruch.
  2. Antrag stellenOnline beim BAFA, vor dem ersten Beratungstermin.
  3. BeratungEinzelberatung, höchstens fünf Tage, keine Seminare.
  4. NachweisBeratungsbericht und Rechnung einreichen, dann Auszahlung.
Bis zum 31. Dezember 2026 sind höchstens fünf Beratungen möglich, davon zwei pro Jahr.

Quelle: NRW.BANK: Unternehmensberatungen für KMU, Stand 08/2026

Woran Sie ein veraltetes Förderversprechen erkennen

Förderübersichten veralten schneller, als sie aktualisiert werden, und einige Agenturen werben weiterhin mit Programmen, die es nicht mehr gibt. Vier Merkmale verraten das innerhalb einer Minute.

Und unabhängig davon: Ein Angebot, das eine Förderung bereits einpreist, bevor der Bescheid vorliegt, hat ein Loch in der Kalkulation. Lassen Sie sich den Preis ohne Zuschuss nennen.

  • Der Text nennt go-digital als Fördermöglichkeit. Das Programm nimmt seit dem 1. Januar 2025 keine Anträge mehr an.
  • „Bis zu 50 % Zuschuss für Ihre neue Website" – MID-Digitalisierung fördert die Website-Erstellung seit Januar 2026 nicht mehr.
  • „Bis zu 80 % der Beratungskosten" – dieser Satz gilt in den neuen Bundesländern, in Nordrhein-Westfalen sind es 50 %.
  • Am Programm steht kein Datum und kein Stand. Bei Förderrecht ist eine Angabe ohne Datum wertlos.

Rechnen Sie mit dem vollen Preis

Kalkulieren Sie Ihre Website zum vollen Preis und behandeln Sie eine mögliche Förderung als Bonus. Das ist keine Bequemlichkeit: Wer den Projektstart an einen Bescheid koppelt, verliert im Fall MID mehrere Monate an ein Losverfahren, und bei der Beratungsförderung geht es ohnehin nur um einen kleinen vierstelligen Betrag, der die Umsetzung nicht berührt.

Wie sich die Kosten zusammensetzen und welche Positionen sich wirklich bewegen lassen, steht in unserem Überblick zu den Kosten einer professionellen Website. Den größeren Hebel als jeder Zuschuss hat übrigens der Zuschnitt: Eine Seite mit fünf Unterseiten, die Anfragen bringt, ist günstiger als eine mit zwanzig, die niemand liest.

Wir planen und bauen Websites für Betriebe im Ruhrgebiet und beziffern vorab, was Erstellung und laufender Betrieb kosten – wie wir dabei vorgehen, steht auf der Seite zu Webdesign und Entwicklung. Wenn Sie ein Angebot vorliegen haben, in dem eine Förderung eingerechnet ist: Schicken Sie es uns, wir sagen Ihnen, ob das Programm überhaupt noch existiert.

Häufige Fragen

Nein. Der Antrag muss vor dem ersten Beratungstermin beim BAFA vorliegen, sonst entfällt der Anspruch vollständig. Auch im Landesprogramm MID gilt: erst Bewilligung, dann Vorhabenbeginn. Planen Sie deshalb mehrere Wochen Vorlauf ein, bevor Sie ein Projekt starten.

Die Kammern beraten kostenlos, zahlen aber keine Zuschüsse aus. Kommunale Programme gibt es vereinzelt, und sie wechseln häufig. Ein Anruf bei der Wirtschaftsförderung Ihrer Stadt klärt das schneller als jede Übersichtsliste im Netz, die meist veraltet ist.

Wenn Sie ohnehin eine Strategieberatung planen: ja, der Antrag kostet gut eine Stunde. Als alleiniger Grund für eine Beratung: nein. Die Förderung deckt die Vorstufe und nicht den Bau der Website – und die Beratung sollte zu Ihrem Betrieb passen, nicht zur Förderfähigkeit.

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